Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Für unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Lamm GmbH. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Vertragspartner als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht, es sei denn, dies wird einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Der Besteller erkennt durch Auftragsvergabe diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Verträge Die Verträge kommen mit der Unterschrift des Bestellers zustande. Die Firme Lamm GmbH ist berechtigt, innerhalb von 4 Wochen ab Vertragsunterzeichnung von dem Vertrag zurückzutreten, ohne daß dadurch hinüber und herüber Ansprüche entstehen. Mündliche Abreden haben deshalb bis zu Ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns keine Wirksamkeit. Nur die von uns vorgenommenen Maße sind dem Vertrag zugrunde zu legen. Wird ausnahmsweise aufgrund von Maßangaben des Bestellers mit der Arbeitbegonnen, so trägt für die Richtigkeit jeder dieser Maße allein der Besteller die Verantwortung. Bei Annahme von Aufträgen wird die Bonität des Bestellers vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung bei Abschluß des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Mangelnde Bonität kann insbesondere angenommen werden, wenn aus früheren Vertragsverhältnissen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder uns eine entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftsdatei vorliegt.
3. Preise Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere in Bezug auf Material- und Rohstoffe, sowie Löhne nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluß ändern, so sind wir berechtigt, die dann gültigen, sich aufgrund der erwähnten Änderung bildenden neuen Preise zu berechnen. Ändern sich gegenüber der Auftragserteilung die Maße, so können wir eine entsprechende Preisanpassung vornehmen. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich ab Lager Altendorf ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung.
4. Lieferung und Abnahme - Ist der Besteller Neukunde bzw. erstmals Kunde, so sind wir berechtigt, die bestellte Ware bei einer erstmaligen Auslieferung nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme auszuliefern. - ab einem Nettoauftragswert von 500, Euro erfolgt die Lieferung frei Haus (innerhalb Deutschland), das heißt auf unsere Kosten und Risiko. Bei einem geringeren Auftragswert trägt der Besteller die Versandkosten und das Versandrisiko. Unter 25, Euro Bestellwert zzgl. 5, Euro Bearbeitungsgebühr. - Alle Lieferzeiten sind unverbindlich. Lieferfristen, Liefertermine und andere Termine werden von uns nach bestem Gewissen angegeben. Sie stellen ausgehend vom üblichen Produktionsablauf annähernde Angaben dar. - Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist (mindestens 10 Tage) zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Mit Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz ist jedoch auf 5% des Nettoauftragswertes beschränkt. Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert in Rechnung zu stellen. Solange fällige Rechnung/Teilrechnung nicht bezahlt sind, können weitere Lieferungen zurückgehalten werden. - Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeder Art, verspäteter Materialeingang bei uns oder unserem Lieferanten, entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Ausführung des Auftrags für die Zeit der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. In solchen Fällen sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Nichterfüllung ausgeschlossen. - Nimmt der Besteller die bestellte Ware trotz Aufforderung nicht ab, so sind wir berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall sind wir berechtigt unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% der Auftragssumme als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern (pauschalierter Schadensersatz). Der Besteller haftet für alle von ihm zu vertretenden Mehrkosten, insbesondere für eventuelle Lager- und Versicherungskosten, sowie für Verpackungskosten, wenn die bestellte Ware nicht in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben wird. - Können bei Eintreffen der Monteure oder durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Arbeiten nicht ausgeführt werden, ist der Besteller verpflichtet, alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, insbesondere die Kosten von 37,50 Euro pro Monteur und Stunde zu erstatten. - Werden zwischen dem Vertragsabschluß und dem Lieferzeitpunkt Tatsachen bekannt,wonach das Leistungsvermögen des Bestellers sich nicht unerheblich verschlechtert hat, so können wir die Erfüllung einer Lieferverpflichtung von der vorherigen Gegenleistung oder von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. 5. Gewährleistung Wir übernehmen die Gewährleistungsansprüche gemäß §459 ff BGB, sofern die nachfolgenden Ausführungen hiervon keine Einschränkungen machen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Montage schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel an Ort und Stelle selbst festzustellen und gegebenenfalls zu beheben. Die Untersuchungspflicht des Bestellers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Geringfügige Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Aus Sachmängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem unserkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Besteller keine weiteren Rechte herleiten. Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Sachmangel auf, so sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten. Machen diese Kosten mehr als 50% des Lieferwertes aus, so sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt, oder verweigert wird, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder in den Grenzen der folgenden Absätze Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Führt ein Sachmangel zu einem Schaden, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer "Kardinalpflicht³ beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden. Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst enstanden sind; und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für gebrauchte Waren. Für Sachmängel haften wir nur bei ausdrücklicher Garantieübernahme, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 478 BGB bleibt durch die Abs. 28 unberührt.
6. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarungen inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sofort fällig. Skontoabzüge, die nicht vereinbart wurden, sind unzulässig. Ist in der Rechnung ein Kalender mäßig bestimmtes Zahlungsziel benannt, gerät der Besteller bei Überschreitung des genannten Termins in Verzug. Von da an ist der Rechnungsbetrag in Höhe unserer Kreditkosten, jedoch mindestens in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. Weitergehende Ansprüche und Zahlungsverzug bleiben unberührt. Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllshalber angenommen. Die Kosten der Diskontierung und des Einzuges sind vom Besteller zu tragen. Monteur, Vertreter oder sonstige Angestellte oder Arbeiter von uns sind nur mit schriftlicher Ermächtigung zum Inkasso berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Lieferung einschließlich Zinsen und Kosten unser Eigentum. Wird der Liefergegenstand mit einem Gebäude fest verbunden, so haben wir unbeschadet sonstiger Rechte auch das Recht, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unser Eigentum jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz des Unternehmens in Altendorf. Als Gerichtsstand gilt Bamberg als vereinbart.
9. Warenumtausch Ein Warenumtausch kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung erfolgen. Voraussetzung ist die frachtfreie Rücksendung durch den Besteller, ein einwandfreier Zustand der Ware sowie der Verpackung. Abwicklungskosten werden je nach Arbeitsaufwand dem Besteller belastet. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. 10. Sonstiges Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
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